Private Krankenversicherung
Mit der Privaten Krankenversicherung der R+V bekommen Sie eine Gesundheitsvorsorge, die perfekt zu Ihnen passt. Denn das R+V-GesundheitsKonzept AGIL bietet Ihnen verschiedene Tarife und Zusatzbausteine. Damit gestalten Sie sich Ihren Versicherungsschutz genau so, wie Sie ihn brauchen. Als Privatpatientin oder Privatpatient profitieren Sie von Leistungen, die Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung nicht bietet.
Versicherungsschutz selbst zusammenstellen
Mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL sind Sie flexibel. Als Erstes wählen Sie einen Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Dann entscheiden Sie, welche Kosten Sie übernehmen wollen und welche die Versicherung übernehmen soll – und sparen so bei den Monatsbeiträgen. Wenn Sie möchten, können Sie dann weiteren Versicherungsschutz in Form von Zusatzbausteinen dazubuchen. So bezahlen Sie nur für die Leistungen, die Ihnen wichtig sind.
2. Selbstbehalt auswählen
Sie bestimmen selbst, wie viel der Kosten Sie im bei Unfall oder Krankheit selbst zahlen: 0 Euro, 480 Euro, 980 Euro oder 1.920 Euro. Das Gute daran: Je höher die Summe ist, die Sie selbst zahlen, desto niedriger ist Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Tarif und welche Selbstbehaltsstufe zu Ihnen passen.
Flexible Wechselmöglichkeiten und Beitragsrückerstattung
- Flexibler Tarifwechsel: Wechsel in den jeweils höherwertigen Tarif nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr ab einem Alter von 16 Jahren bis zum Alter von 50 Jahren möglich.
- Änderung des Selbstbehalts: Erhöhung des Selbstbehalts jederzeit und Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis zum Alter von 50 Jahren möglich.
- Beitragsrückerstattung: Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen, die über Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen hinausgehen, bekommen Sie einen Teil Ihres Versicherungsbeitrags zurück.
Telemedizin
Rezept, Überweisung oder Krankschreibung: Mit der Telemedizin-Plattform bekommen Sie das alles online rund um die Uhr. Videogespräche und Telefonberatung machen‘s möglich.
FAQ zur privaten Krankenversicherung
Unabhängig davon, wie viel Sie verdienen, können Sie sich dann privat versichern, wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig, verbeamtet, Studentin oder Student sind. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine private Krankenversicherung abschließen, wenn ihr regelmäßiges Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, können Sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Meistens ist es möglich, zum übernächsten Kalendermonat zu kündigen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können wechseln, wenn ihr jährliches Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Jahresarbeitsentgelt- oder Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese wird jedes Jahr auf Basis der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung neu festgelegt. 2024 lag sie bei 69.300 Euro.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn
- Ihr Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgelt- oder Versicherungspflichtgrenze sinkt,
- der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze anhebt und Sie dadurch Ihren Anspruch auf eine private Krankenversicherung verlieren oder
- Sie Ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer werden.