- Anlagesumme ab 5.000 €
- Zinssatz 1,30%
- Zuzahlungen jederzeit möglich
- Nach 45 Tagen über Ihr Geld verfügen
Voba KündigungsGeld
So funktioniert das Voba KündigungsGeld
Sind Sie auf der Suche nach einer sicheren und attraktiven Anlagevariante ohne Kursrisiko, welche Sie mit einer angemessenen Kündigungsfrist flexibel bleiben lässt? Dann ist unser Voba KündigungsGeld eine tolle Alternative für Sie! Denn mit dem Voba KündigungsGeld bestimmen Sie neben der individuellen Höhe Ihres Anlagebetrages¹ auch die Anlagedauer und profitieren dabei von einer marktgerechten Verzinsung.
Ihre Vorteile
- Sie haben eine planbare Geldanlage mit einer Kündigungsfrist von nur 45 Tagen.
- Sie erhalten marktgerechte Zinsen.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage und gehen kein Kursrisiko ein.
Produkteckdaten
Mindestanlagesumme | 5.000 € | |
Zuzahlungsmöglichkeit | ja |
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Kündigungsfrist | 45 Tage | |
Teilverfügungsmöglichkeit1 | ja | |
Zinssatz | 1,30% |
Häufige Fragen zum Voba KündigungsGeld
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich. Die Gutschrift erfolgt auf ein separates Konto.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Erft-Köln eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Erft-Köln eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag von 5.000 €.