Login OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Volksbank Rhein-Erft-Köln eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Jetzt passendes Konto finden

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

     Voba Geschäftskonto KlassikVoba Geschäftskonto AktivVoba Geschäftskonto Premium

    Monatlicher Grundpreis

    9,90 EUR

    12,90 EUR

    19,90 EUR

    Bargeld   
    Bargeldein-/auszahlung  an Geldautomaten der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG0,50 EUR0,50 EUR0,50 EUR
    Bargeldein-/auszahlung am Schalter3,00 EUR  3,00 EUR3,00 EUR
    Überweisung    
    Ausführung beleghaft3,00 EUR3,00 EUR3,00 EUR
    Ausführung beleglos im Online-Banking / Datenfernübertragung0,25 EUR0,20 EUR0,15 EUR
    telefonische Annahme zusätzlich    3,00 EUR3,00 EUR3,00 EUR
    Gutschrift einer Überweisung0,55 EUR 0,45 EUR0,35 EUR
    Dauerauftrag   
    Ausführung0,55 EUR 0,45 EUR0,35 EUR
    Lastschrift   
    Einlösung0,55 EUR 0,45 EUR0,35 EUR
    aus Kartenzahlung über Händlerterminals0,25 EUR0,20 EUR0,15 EUR
    Scheck   
    Einreichung beleghaft3,00 EUR3,00 EUR3,00 EUR
    Einlösung0,55 EUR 0,45 EUR 0,35 EUR 
    girocard p.a.12,00 EUR12,00 EUR12,00 EUR

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Lächelnde Frau nimmt Kartenzahlung entgegen

    Bargeldlos kassieren

    Wir bieten die passende Bezahllösung für Ihr Geschäft zu günstigen Konditionen.

    Zwei junge Frauen stehen in einer Werkstatt und schauen gemeinsam auf ein Notebook

    OnlineBanking

    OnlineBanking, das genau auf Ihren geschäftlichen Bedarf zugeschnitten ist.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Volksbank Rhein-Erft-Köln eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Volksbank Rhein-Erft-Köln eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

    Das könnte Sie auch interessieren