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SEPA

Die Lieblingspralinen als Souvenir aus Belgien, Lederstiefel aus Italien oder gebrauchtes Handyzubehör via eBay. Wir shoppen international. Und dank der SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen denkbar einfach. SEPA hat den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. 

Wichtige Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Mit Wirkung zum 14. November 2026 stehen wichtige technische Aktualisierungen im europäischen Zahlungsverkehr an. Ab dem 14. November 2026 können Zahlungsdateien in älteren SEPA-Formatversionen (Version 3.0 bis 3.6) nicht mehr verarbeitet werden.

  • Überprüfen Sie Ihre Online Banking-Software und führen ein Update durch.
  • Stellen sicher, dass Ihre Online Banking-Software das neue SEPA-Format verarbeiten kann:
    - SEPA Überweisungen, Euro-Eil-Überweisung und SEPA Echtzeitüberweisung im Format pain.001.001.09 (ab Version 3.7, 2024)
    - SEPA Basis- und Fimenlastschriften im Format pain 008.001.08 (ab Version 3.7, 2024)
  • Bitte löschen Sie bestehende terminierte Zahlungen, die nach dem 14. November ausgeführt werden sollen, und reichen diese nochmals im neuen Format ein.

Damit Ihre Zahlungen weiterhin reibungslos ausgeführt werden, verwenden Sie bitte ab dem 14. November das neue SEPA-Format.

FAQ zu SEPA

Welche Zahlungen sind konkret von den Änderungen ab dem 14.11.2026 betroffen?
  • Änderungen bei Adressdaten im SEPA-Zahlungsverkehr

    Die Voraussetzungen, unter denen die Pflicht zur Übermittlung von Adressdaten bei SEPA-Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) greift, bleiben unverändert. Neu ist die Anforderung an das Format: vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert (hybrid) statt bisher unstrukturiert.

    • Empfohlen: Die Bezogenenadresse beziehungsweise Debitor-Adresse sollte bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab dem 1. Cent vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.

      Wichtig:
       Generell wird die Angabe von (semi-)strukturierten Adressen empfohlen, da die nationalen Besonderheiten und Anforderungen von Banken außerhalb des EWR variieren können.

    • Pflicht: Die Debitor-Adresse muss bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab 1.000 Euro vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.
      Keine Pflicht bei SEPA-/Echtzeitüberweisungen außerhalb des EWR.

      Wichtig:
      Werden – wie heute oft üblich – dennoch freiwillig Adressdaten mitgeliefert, müssen diese zukünftig zwingend vollständig strukturiert oder semi-strukturiert sein. Unstrukturierte Adressdaten führen zur Ablehnung des Zahlungsauftrags.
Welche SEPA Formate werden ab dem 14.11.2026 nicht mehr unterstützt?

Ab dem 14.11.2026 (00:01 Uhr) werden folgende SEPA-Formatversionen nicht mehr unterstützt:

  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1) 
  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_2) 
  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 / pain.001.001.08 (für SCT Inst) (GBIC_3) 
  • pain.001.001.09 (für SCT Inst) (GBIC_3)
Welche Änderungen sind in Profi cash erforderlich?

Software-Updates:
Ab Version 13.20 (spätestens ab Mitte Oktober 2026) unterstützt Profi cash die neuen ISO 20022-Formate. Stellen Sie sicher, dass Ihre Profi cash Version zum Zeitpunkt der Umstellung aktuell ist. Wir werden Sie informieren.

Systemanpassungen:
Prüfen Sie alle relevanten Schnittstellen und Buchhaltungs-/ERP-Systeme auf Kompatibilität mit den neuen camt- und pain-Versionen.

Tests und Validierung:
Führen Sie umfassende Tests durch, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Stammdaten überprüfen:
Ergänzen und prüfen Sie Ihre Stammdaten auf Vollständigkeit und Aktualität.

Frühzeitige Planung:
Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung, um Verzögerungen oder Einschränkungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden.

Kommunikation intern und mit Partnern:
Binden Sie alle betroffenen Abteilungen (z. B. Buchhaltung, IT) und externe Dienstleister in den Umstellungsprozess mit ein.

Muss ich meine ERP-Anwendung oder Banking-Software anpassen?

Überprüfen Sie frühzeitig Ihre Finanz-Software (ERP, Treasury-System, Banking-Software) und führen ggfs. ein Update aus, damit ab dem 14.11.2026 sichergestellt ist, dass diese die neuen SEPA-Formate sowie strukturierte Adressdaten verarbeiten können.

Einheitlicher Zahlungsverkehr

Schnelle Zahlungen

Einfache Überweisungen in Europa

SEPA einfach erklärt

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Euro-Zahlungen in Europa werden somit in derzeit 41 Staaten und Gebieten einheitlich und einfach durchgeführt. Das gilt für Überweisungen, für Lastschriften und für Kartenzahlungen. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen in Euro erfolgen. Diese einheitliche europäische Zahlungslandschaft umfasst derzeit alle Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Albanien, Andorra, Großbritannien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, die Schweiz, Serbien die Vatikanstadt und weitere zu diesen Ländern gehörende Gebiete. Auch unsere girocard sowie die genossenschaftlichen Kreditkarten erfüllen die aktuellen Anforderungen für einheitlich standardisierte Zahlungen in Europa.

Länderübersicht

Illustration: Europakarte mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Zahlungsräume
Euro-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • San Marino
    • Schweden
    • Schweiz
    • Serbien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
EU-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • San Marino
    • Schweden
    • Schweiz
    • Serbien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
EWR-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • San Marino
    • Schweden
    • Schweiz
    • Serbien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
SEPA-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • San Marino
    • Schweden
    • Schweiz
    • Serbien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern

Überweisungen

Auf der Grundlage der einheitlichen Standards für Überweisungen in Euro können Sie innerhalb Deutschlands und in Europa einfach Zahlungen an einen Zahlungsempfänger vornehmen. Hierzu sind die folgenden Angaben zur Ausführung einer Überweisung durch Sie erforderlich:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • IBAN (Kundenkennung) des Zahlungsempfängers,
  • zu überweisender Betrag in Euro,
  • optionale Angabe eines Verwendungszwecks,
  • Ihr Name und Vorname oder der Name Ihrer Firma,
  • Angabe Ihrer IBAN.

Seit dem 9. Oktober 2025 werden „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit einer Empfängerüberprüfung durchgeführt. Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union.
Sie geben die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers in der Überweisung an. Anschließend wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen.

Die IBAN

Die internationale Bankkontonummer (IBAN) ist die Kundenkennung für Zahlungskonten.

Jedes Zahlungskonto im Europäischen Wirtschaftsraum hat eine „International Bank Account Number”. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist sie 22-stellig. Ihre IBAN und die IBAN des Zahlungsempfängers sind Pflichtangaben bei einer Überweisung in Euro innerhalb Europas.

Der Betrag

Der Betrag in Euro, den Sie überweisen möchten, ist natürlich eine Pflichtangabe bei Ihrer Überweisung.

Denken Sie bitte auch daran, einen Verwendungszweck anzugeben, wenn Sie Rechnungen bezahlen. So erleichtern Sie die Zuordnung Ihrer Zahlung und vermeiden Mahnungen.

Der BIC

Der „Business Identifier Code“ (BIC) ist die eindeutige Kennung einer Bank und ermöglicht ihre Identifizierung.

Teilnehmende Banken erhalten von der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications” (Swift) einen BIC. Dieser besteht aus acht oder elf Stellen. Er ist zum Beispiel bei Überweisungen in Euro außerhalb des EWR zusätzlich zur IBAN anzugeben.

Echtzeitüberweisungen

Als Kundin oder Kunde der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG können Sie Echtzeitüberweisungen durchführen. Damit werden Überweisungen in Euro von Ihrem Girokonto innerhalb von wenigen Sekunden ausgeführt.

Überweisungen außerhalb des EWR (Drittstaaten)

Bei allen Zahlungen,
 

  • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
  • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
  • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
  • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Lastschriften

Die SEPA-Basis-Lastschrift

Bestimmte Rechnungen fallen regelmäßig an – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ziehen Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein. Dafür müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen.

  • Die Lastschriften haben einen Fälligkeitstermin. Sollte mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastung (Fälligkeitstermin) innerhalb einer Frist von acht Wochen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

Pflichtangaben

Ein Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Vorgegebene Erklärung des Zahlers zur Ermächtigung von Einzügen und Einlösungen mittels Lastschriften von seinem Konto,
  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) des Zahlungsempfängers,
  • Kennzeichnung, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung ist,
  • Name des Kunden (Zahler),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden und
  • seine Kundenkennung (IBAN)

Es ist möglich, die entsprechende Mandatsreferenznummer nachträglich zu übermitteln.

Für Firmenkundinnen und Firmenkunden

Die SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein zusätzliches, optionales Lastschriftverfahren, mit dem ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen können. Die Lastschriften haben auch hier einen festen Fälligkeitstermin. Zahler müssen vor dem Lastschrifteinzug ein „SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat” erteilen und Ihre kontoführende Bank vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einem autorisierten Lastschrifteinzug mittels einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie keine Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation Ihres Zahlungsverkehrs.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer

Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) immer genau zu identifizieren sein. Daher benötigen Sie als Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.

  • Hinweis: Als Verbraucherin oder Verbraucher (Privatkundin oder Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.