Zahlen, Fakten & Offenlegung

Bei uns sind Zahlen kein Geheimnis...

Die Geschäftszahlen eines Unternehmens sind ein Spiegelbild seines Erfolgs. Das gilt auch für Ihre Volksbank Rhein-Erft-Köln eG. Doch die Zahlen allein zeigen nicht immer alles. Wir leisten für die Region mehr als Zahlen ausdrücken können.

Gerne stellen wir Ihnen hier unsere Geschäftspublikationen sowie Offenlegungsberichte zur Verfügung. Sie können diese am Bildschirm lesen oder selbst ausdrucken.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen bei Interesse gerne ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung.

Steuerübernahme

nach § 37b EStG für Sachzuwendungen

Die Volksbank Rhein-Erft-Köln eG hat die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG seit dem Jahr 2016 vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass insoweit für Sie keine Steuerpflicht besteht.

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG gilt nicht für Sachzuwendungen bis 10 Euro.