- Mehr als nur Zahlen
- Spiegelbild unseres Erfolgs
- Das Wichtigste im Überblick
Zahlen, Fakten & Offenlegung
Bei uns sind Zahlen kein Geheimnis...
Die Geschäftszahlen eines Unternehmens sind ein Spiegelbild seines Erfolgs. Das gilt auch für Ihre Volksbank Rhein-Erft-Köln eG. Doch die Zahlen allein zeigen nicht immer alles. Wir leisten für die Region mehr als Zahlen ausdrücken können.
Gerne stellen wir Ihnen hier unsere Geschäftspublikationen sowie Offenlegungsberichte zur Verfügung. Sie können diese am Bildschirm lesen oder selbst ausdrucken.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen bei Interesse gerne ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung.
Geschäftsbericht 2022
Geschäftsbericht 2021
Geschäftsbericht 2020
Geschäftsbericht 2019
Offenlegungsbericht 2021 nach Art. 433b Abs. 2 CRR
Offenlegungsbericht 2020 nach Art. 435 bis 455 CRR
Offenlegungsbericht 2019 nach Art. 435 bis 455 CRR
Steuerübernahme
nach § 37b EStG für Sachzuwendungen
Die Volksbank Rhein-Erft-Köln eG hat die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG seit dem Jahr 2016 vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass insoweit für Sie keine Steuerpflicht besteht.
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG gilt nicht für Sachzuwendungen bis 10 Euro.