Was uns dazu gebracht hat? Ganz einfach: Als Grundlage für unsere zukünftige Geschäftsbeziehung bedarf es Ihrer Zustimmung. Dies besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofes: Eine schweigende Zustimmung – wie früher - ist im Bankgeschäft nicht mehr möglich; gilt im Übrigen auch rückwirkend für bereits erfolgte Änderungen. Und was heißt das jetzt konkret? Wir benötigen bitte nochmals Ihre Zustimmung, denn das Urteil führt auch dazu, dass wir nun mit Ihnen zu dem bekannten Preis- und Leistungsverzeichnis zusätzlich auch die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen neu vereinbaren müssen. Keine Sorge: Alles bleibt für Sie so, wie Sie es kennen. Wichtig aber ist: Damit Sie diese Zustimmung rechtswirksam vornehmen können, sind wir dazu verpflichtet, Ihnen die AGBs und Sonderbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen und das bedeutet leider bergeweise Papier. Weil wir es richtig machen wollen und müssen!