Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger vermeiden!

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen!

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trades) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden (Pre-Arranged Trades). Diese sind jedoch verboten!

Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade):

  • Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ (Wash-Trade) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selber. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben. Entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade):

  • Bei einem „abgesprochenem Geschäft“ (Pre-Arranged Trade) sprechen sich zwei oder mehrere
    Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im wesentlich gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über Depots von Ehepartner, Kinder, Eltern oder Freunde abgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trade) als auch „abgesprochene Geschäfte“ (Pre-Arranged Trade) sind grundsätzlich verboten. Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) um Marktmanipulation, die verboten ist.

Wie mache ich es richtig:
Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben!

Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt!
Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.