Login OnlineBanking
Eine Frau in einem gelben Pullover bearbeitet einige Unterlagen

Verification of Payee

Mehr Sicherheit durch Zahlungsempfänger-Bestätigung

Ab dem 5. Oktober 2025 müssen alle SEPA-Transaktionen den Abgleich von IBAN und Empfängernamen beinhalten.

Diese Funktion überprüft die Zahlungsempfänger-Daten vor der Überweisung, um sicherzustellen, dass das Geld nicht an die falsche Person gesendet wird.

Kurzinformation

Das müssen Sie als Privatkunde zur neuen "Empfängerprüfung" (Verification of Payee) bei Überweisungen wissen

Was ist die Empfängerprüfung?

Ab Oktober wird bei jeder Überweisung geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabers zur angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Funktion nennt sich "Verification of Payee" (VoP) oder IBAN-Namensabgleich.

Wie funktioniert das konkret?

Wenn Sie eine Überweisung tätigen (egal ob online, per App oder am Terminal), geben Sie wie gewohnt den Namen des Empfängers und die IBAN ein. Das System prüft automatisch, ob der Name zur IBAN passt.

Gibt es eine Abweichung, erhalten Sie einen Hinweis auf die Unstimmigkeit. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder den Auftrag abbrechen möchten.

Was ändert sich für Sie im Alltag?

Sie sollten besonders sorgfältig darauf achten, den Namen des Empfängers korrekt und vollständig einzugeben, wie er beim Empfängerkonto hinterlegt ist. Die Empfängerprüfung hilft, Tippfehler zu vermeiden und schützt vor Betrugsversuchen mit gefälschten Rechnungen oder manipulierten Empfängerdaten.

Die Überweisung selbst bleibt ansonsten wie gewohnt: Sie geben Name, IBAN, Betrag und Verwendungszweck ein und bestätigen den Auftrag.

Fazit:

Die neue Funktion erhöht die Sicherheit Ihrer Überweisungen, indem sie Sie aktiv warnt, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen. Sie behalten aber die Kontrolle und können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem durchführen möchten.


FAQ

Wie kann den neuen Sonderbedingungen zustimmt werden?

Die Zustimmung erfolgt online nach Aufruf der zustimmungspflichtigen Sonderbedingungen. Sie können uns die Zustimmung aber auch telefonisch oder persönlich (z.B. in der Filiale) erteilen.

Bis wann muss die Zustimmung erfolgen?

Die Zustimmungen zu unseren neuen Sonderbedingungen müssen uns bis zum 05.10.2025 vorliegen.

Was passiert, wenn ich den neuen Sonderbedingungen nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Was ist mit der Empfängerüberprüfung bzw. Verification of Payee (VOP) gemeint?

Verification of Payee (VoP) bzw. die Empfängerüberprüfung ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung 2024/886. Diese schreibt vor, dass alle Banken innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung überprüfen, ob der eingetragene Empfängername zur angegebenen IBAN passt (Empfängerüberprüfung). Diese Prüfung dient der Sicherheit besonders im Online Banking, zudem erfolgt die Empfängerüberprüfung auch bei beleghaften Überweisungen und Überweisungen, die an einem SB Terminal ausgeführt werden. Für Sie bedeutet das mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko bei Überweisungen. 

Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen: Übereinstimmung (Match): grüne Ampel, Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel, (mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens), Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel (ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens). Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben, ändern oder löschen möchten. 

Sogenannte Nicht-Verbraucher (also juristische Personen wie Firmenkunden und eingetragene Vereine) haben die Wahl, ob sie die neue Empfängerüberprüfung (VOP) anwenden oder nicht. Einzelüberweisungen und Sammelüberweisungen können mit der sog. Opt-Out - Option abgewickelt werden, in diesem Fall erfolgt keine Empfängerüberprüfung, bei fehlerhaften oder betrügerischen Zahlungen haftet der Nicht-Verbraucher. Für Verbraucher, also Privatkunden, ist die Opt In - Option gesetzlich verpflichtend, daher wird jede (Sammel)Überweisung standardmäßig inklusive der Empfängerüberprüfung ausgeführt. 

Die Empfängerüberprüfung wird europaweit am 09. Oktober 2025 verpflichtend von allen Banken eingeführt.

Was kostet die Nutzung des VOP-Services?

Die Empfängerüberprüfung ist ein entgeltfreier Service.

Welche Abweichungen bei der Empfängerüberprüfungen sind möglich?

Beispiel 1:

Name in den Stammdaten: Hanna Marie Ulbricht

Vom Zahler angegebener Name: a) H. Ulbricht b) H.M. Ulbricht

Beides ist eine nahezu Übereinstimmung. Für eine nahezu Übereinstimmung muss mindestens ein Vorname angeliefert werden. Eine Angabe als Abkürzung ist hierbei ausreichend.

 

Beispiel 2:

Name in den Stammdaten: Südring Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbH

Vom Zahler angegebener Name: Südsing WohnungsprifatisirungseselschafftmbH

Matchingregel: Mehr als 5 Fehler bei den Buchstaben

Ergebnis: keine Übereinstimmung

Grundsätzlich sind – je nach Länge des erfassten Namens – maximal 4 abweichende Zeichen für einen Close Match erlaubt. Dies wäre hier nicht gegeben.

Bei Geschäftskonten reicht ein übereinstimmender Namensbestandteil mit mehr als 4 Zeichen für einen Close Match aus. Dazu muss aber dieser eine übereinstimmende Namensbestandteil korrekt geschrieben sein.

Unsere Online Banking Software hat aktuell keine Funktion "Empfängerüberprüfung / VOP". Was kann ich machen?

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Hersteller Ihrer Online Banking Software. Die Hersteller bieten Updates bzw. Upgrades an, um diese Funktion nachzurüsten. Kunden mit Profi cash erhalten ab September ein Upgrade auf Profi cash Version 13, GENO cash 4.0 erhält ein Update. Bitte beachten Sie, das die VR-NetWorld - Software NICHT für die Empfängerüberprüfung aktualisiert wird, die VR NetWorld - Software wird daher ab dem 08.10.2025 nicht mehr die Ausführung von Überweisungen nutzbar sein. Kunden mit der VR NetWorld - Software haben bereits eine Kündigung des Lizenzvertrages zum 31.07.2025 mit einer Alternative erhalten.

Unterliegen Lastschrifteinzüge auch der Empfängerüberprüfung?

Lastschrifteinzüge unterliegen nicht der Empfängerüberprüfung, weder auf der Zahlungspflichtigen- noch auf der Zahlungsempfängerseite. Lastschriftmandate müssen dementsprechend nicht aufgrund der Empfängerüberprüfung aktualisiert werden.

Was bedeutet Opt in und Opt out?

Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeit­überweisungen entscheiden, ob die Empfänger­überprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Bei Einzel­überweisungen können Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf die Prüfung des Empfängers verzichten. Für Privatkunden ist diese Wahlmöglichkeit gesetzlich verboten.

Wie erfolgt die Überweisung und Empfängerüberprüfung in meiner Online Banking Software im FIN/TS bzw. HBCI Verfahren?

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird vor der TAN-Eingabe bzw. Einhabe der HBCI PIN angezeigt. Anschließend kann die Zahlung, wie gewohnt, mit der TAN bzw. HBCI PIN freigegeben werden.

Ich reiche terminierte SEPA-Überweisungen oder lege einen Dauerauftrag an, werden diese auch geprüft?

Die Aufträge werden bei der Einreichung geprüft, nicht aber nochmal am Tag der angegebenen gewünschten Terminausführung.

Wie werden meine Daten (Kontoinhaber und IBAN) im Rahmen der Empfängerüberprüfung datenschutzrechtlich geschützt?

Art. 5c der VO (EU) 2024/886 bietet die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung der Empfängerbank an der Empfängerüberprüfung Datenschutzrecht (Art. 6 I c DSGVO) sowie das Bankgeheimnis (Nr. 2 Abs. 1 AGB-Banken). Die Empfängerbank ist danach berechtigt und verpflichtet, bei Überweisungen in EUR innerhalb der EU/des EWR auf Anfrage der Zahlerbank zu überprüfen, ob die IBAN des Zahlungskontos und der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Stimmen die Angaben nahezu überein (close match), teilt die Empfängerbank der Zahlerbank und diese dem Zahler den Namen des Zahlungsempfängers mit, für den das Zahlungskonto mit der angegebenen IBAN geführt wird.