Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Der passende Versicherungsschutz für Ihr Hab und Gut

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Denn unter Umständen ist nicht nur Ihr Eigentum betroffen, sondern auch das Ihres Nachbarn und Vermieters. Sorgen Sie deshalb vor und informieren Sie sich, welche Versicherungen welche Art von Schäden zahlen.

Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck

Der Schaden am Gebäude kann immens sein, wenn Keller während eines Hochwassers volllaufen. Auch wenn sich Wasser aufgrund verstopfter Dachrinnen oder eines Rückstaus in der Kanalisation den Weg ins Haus bahnt, kann es teuer werden.

Bei Überschwemmungen durch Hochwasser, Sturzfluten, Starkregen oder Schneedruck deckt die Gebäudeversicherung den Schaden ab – wie bei einem Rohrbruch. Vorausgesetzt, Elementarschäden sind mitversichert.

Falls Ihr Mobiliar oder andere bewegliche Gegenstände Ihres Hausrats einen Wasserschaden erlitten haben oder zerstört wurden, hilft die Hausratversicherung. Allerdings nur, wenn Ihr Vertrag auch Elementarschäden abdeckt. Deshalb ist es ratsam, zu überprüfen, in welchen Fällen Ihr Versicherungsschutz greift.

Schäden an Ihrem Eigentum

Welche Versicherung möglicherweise für den Wasserschaden zahlt, hängt vor allem davon ab, wie er entstanden ist und wer ihn zu verantworten hat. Wenn Ihre Spülmaschine oder Waschmaschine undicht wird und das austretende Leitungswasser Schäden am Mobiliar oder anderen beweglichen Gegenständen Ihres Hausrats anrichtet, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung dafür auf. Entscheidend dabei ist, dass der Austritt des Wassers bestimmungswidrig war. Das bedeutet, dass das Leitungswasser unbeabsichtigt – zum Beispiel durch einen Defekt oder menschliches Fehlverhalten – ausgetreten sein muss. Ihre Hausratversicherung zahlt also auch für einen Wasserschaden, wenn dieser beispielsweise dadurch entstanden ist, dass Sie bei Regen vergessen haben, das Fenster zu schließen.

Schäden am Eigentum Ihrer Nachbarn

Wenn der Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung auch die Ihrer Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, greift der Schutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sollte hingegen ein Wasserschaden in einer Nachbarwohnung Schäden in Ihrer Wohnung oder an Ihren Einrichtungsgegenständen verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Nachbarn dafür auf. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über die genauen Voraussetzungen, die für eine Kostenabdeckung erfüllt sein müssen.

Wasserschäden an Wohnung und Gebäude

Was passiert, wenn sich Leitungswasser – zum Beispiel aufgrund eines Rohrbruchs oder einer undichten Waschmaschine – im Gebäude ausbreitet oder verbundene Bestandteile wie die Heizungsanlage beschädigt? Dann sollten sich Mieter zunächst mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Dieser meldet den Wasserschaden der Versicherungsgesellschaft, bei der er die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Im Regelfall zahlt die Gebäudeversicherung die Kosten für Reparatur- und Instandsetzung.

Was im Schadenfall zu tun ist

  • Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich Ihrer Versicherung, am besten sofort.
  • Fotografieren Sie den Schaden.
  • Haben Sie bereits eine Versicherung bei R+V? Dann wenden Sie sich im Schadenfall direkt an die R+V per E-Mail an oder über das Schadenserviceportal.
  • Führen Sie Schadenminderungsmaßnahmen durch, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.

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